Ballmaschine

Regeln und Merkzettel für die Benutzung der vereinseigenen Ballmaschine.

Unser Verein hat eine neue Ballmaschine angeschafft, die an Mitglieder vermietet werden kann. Da die Maschine mit annähernd 3.000 € eine wertvolle Anschaffung ist, bitten wir alle Nutzerinnen und Nutzer um einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang. Die folgenden Regeln stellen einen sicheren und effektiven Betrieb sicher.

Voraussetzungen für die Nutzung

  • Vor der ersten Nutzung ist eine Einweisung verpflichtend.
  • Terminanfragen für Einweisungen bitte per E-Mail an ballmaschine@misburger-tennis-club.de.
  • Die Ballmaschine kann nicht im Vorfeld reserviert werden.
  • Das Jugendtraining hat Vorrang bei der Benutzung der Ballmaschine.

Buchung und Abrechnung

ZeitraumPreis
Erste Stunde7,50 €
Jede weitere angefangene Stunde5,00 €
  • Berechnet wird ausschließlich die reine Spielzeit.
  • Auf- und Abbau sowie das Verstauen in der Trainerhütte sind nicht Teil der berechneten Zeit.

Schlüssel und Pfand

  • Die Ballmaschine befindet sich in der Trainerhütte.
  • Für Mieter wird ein Schlüssel ausgegeben.
  • Der Pfand beträgt 50 €.

Regeln für die Nutzung

  • Die Ballmaschine darf nur bei trockenem Platz und mit trockenen Bällen verwendet werden.
  • Die Ballmaschine darf nur auf Platz 4 und 5 verwendet werden.
  • Die Mechanik ist sehr empfindlich: Die Maschine darf nicht über Kanten gezogen werden. Eine passende Rampe liegt in der Trainerhütte bereit.
  • Bälle werden vom Verein gestellt. Eigene Bälle dürfen verwendet werden.
  • Alle Mitglieder dürfen die Ballmaschine nutzen – Jugendliche unter 16 Jahren nur unter Aufsicht eines Erwachsenen.

Akkubetrieb und Aufladen

  • Die Ballmaschine kann im Akkubetrieb genutzt werden.
  • Nach der Benutzung muss die Maschine wieder aufgeladen werden.
  • Eine Steckdose steht dafür in der Trainerhütte zur Verfügung.

Probleme und Defekte

Haftung

Die Benutzung der Ballmaschine erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein als Eigentümer lehnt jede Haftung für Schäden, auch gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen, ab. Der Nutzer hat sich vor Gebrauch über den ordnungsgemäßen Zustand der Ballmaschine zu informieren, insbesondere auch zu den elektrischen Anschlüssen. Durch die Nutzung der Ballmaschine erkennt der Nutzer diese Nutzungsregelung automatisch an.

Für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige unsachgemäße Nutzung verursacht werden, haftet das Mitglied nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, unsachgemäßem Transport, Nutzung bei ungeeigneten Bedingungen oder Weitergabe der Maschine an nicht berechtigte Personen.


Vielen Dank für den rücksichtsvollen Umgang mit unserer Ballmaschine!